Stiftung Dianiño

 
     
 
Vorsitzende der Stiftung:
Frau Ingrid Pfaff
 
     
 
Sitz der Stiftung:
Obere St. Leonhardstrasse 32
88662 Überlingen
 
     
 
Steuernummer: 87078/09371
Finanzamt Überlingen
 
     
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  Selbstverpflichtungserklärung Stiftung Dianiño:  
 

1. Allgemeine Grundsätze

Die Stiftung Dianiño richtet ihre fachliche und politische Arbeit ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen von Kindern und Jugendlichem mit Diabetes mellitus, ihren Familien und deren Angehörigen aus. Die Stiftung Dianiño will die psychosozialen Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichem mit Diabetes mellitus, ihren Familien und deren Angehörigen fördern und unterstützen. Ebenso können Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus in ihren psychosozialen Bemühungen zum Wohle von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes von der Stiftung Dianiño gefördert werden.Bei der Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen kann es daher nicht darum gehen, vornehmlich die Erwartungen Dritter zu erfüllen, nur um beispielsweise Zuwendungen zu erhalten. Ebenso ist bei jeder Kooperation mit Unternehmen und Einrichtungen, die kommerzielle Interessen verfolgen sicherzustellen, dass das die Ziele und Statuten der Stiftung Dianiño erfüllt, berücksichtigt und deutlich in den Vordergrund gestellt werden.In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen, insbesondere mit der pharmazeutischen Industrie, wird die Stiftung Dianiño die volle Kontrolle über die Inhalte der Arbeit behalten und unabhängig bleiben und ist im Bestreben nach um Transparenz bemüht, um die Neutralität und Unabhängigkeit der Stiftung Dianiño auch sichtbar sicherzustellen. Es sind die geltenden steuerrechtlichen Vorschriften insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit zu beachten.

 
     
 

2. Information und inhaltliche Neutralität

Bei Kooperationen mit der Pharmaindustrie, Anbietern von Heil- und Hilfsmitteln und anderen Unternehmen, die Produkte für Menschen mit Diabetes mellitus produzieren und/oder vertreiben, ist auf eine eindeutige Trennung zwischen Produktwerbung des Unternehmens und Empfehlungen und Informationen der Stiftung Dianiño zu achten. Die Stiftung Dianiño wirbt nicht für Produkte und beteiligt sich auch nicht an der Produktwerbung von Unternehmen.
Die Stiftung Dianiño sieht es im übrigen als ihre Pflicht an, über die Erfahrungen von Betroffenen mit Medikamenten, Medizinprodukten, Therapien und diagnostischen Verfahren sowie über neue Entwicklungen im Bereich der Prävention und Rehabilitation ggf. zu informieren und hierzu ggf. Stellung zu nehmen.Die Stiftung Dianiño ist in ihrer fachlichen Arbeit unabhängig und nicht an medizinische oder psychotherapeutische Fachrichtungen gebunden.

 
     
 

3. Kommunikationsrechte

Eine Verwendung des Logos und des Namens der Stiftung Dianiño darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stiftung Dianiño erfolgen. Das Logo muss dann originalgetreu verwendet werden. Abweichungen oder Änderung sind nicht zulässig. Davon ausgeschlossen ist jedoch die unmittelbare oder mittelbare Bewerbung von Produkten bzw. Produktgruppen zur Therapie des Diabetes mellitus.

 
     
 

4. Zuwendungen

Die Stiftung Dianiño nimmt finanzielle Zuwendungen von Privatpersonen, Firmen oder der Öffentlichen Hand entgegen. Auch eine Unterstützung durch die pharmazeutische Industrie ist möglich. Dabei wird die Stiftung Dianiño vermeiden, in Abhängigkeit von einem bestimmten Unternehmen oder von einer bestimmten Person zu geraten. Die Stiftung Dianiño achtet bei der Förderung durch Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen insbesondere darauf, dass eine Beendigung der Unterstützung niemals den Fortbestand und die inhaltliche Arbeit der Stiftung Dianiño gefährden kann.
Die Stiftung Dianiño trifft ggf. auch Sponsoring-Vereinbarungen mit Wirtschaftsunternehmen. Unter Sponsoring ist dabei die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung der Stiftung Dianiño zu verstehen, wenn damit auch eigene, unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens verfolgt werden. Die Stiftung Dianiño sichert ihre Unabhängigkeit gegenüber Sponsoren dadurch, dass Sponsoring-Vereinbarungen, die Zuwendungen in nicht unerheblichen Umfang zum Gegenstand haben, schriftlich fixiert und die Zuwendungen dokumentiert werden.

 
     
 

5. Veranstaltungen

Die Stiftung Dianiño trägt dafür Sorge, dass bei von ihr organisierten Veranstaltungen stets die Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleibt. Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Sponsoren ist Sorge zu tragen, dass die Stiftung Dianiño als eine gemeinnützige Stiftung wahrgenommen und erkannt wird.

 
     
 

6. Werbung

In Veröffentlichungen der Stiftung Dianiño darf es bezahlte Werbung geben, sofern diese deutlich als Anzeige bzw. Werbebanner gekennzeichnet ist. Die Einnahmen daraus werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
Diese Selbstverpflichtung der Stiftung Dianiño wird regelmäßig aktualisiert und berücksichtigt dabei die aktuelle gesetzgeberische und gesellschaftliche Entwicklung.

 
     
  Beschlossen auf der 4. ordentlichen Sitzung des Kuratoriums am 17. Juni 2006 in Bad Oeynhausen.  
     
     
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